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Niederlassungserlaubnis (allgemein) Bez. 2 Niederlassungserlaubnis beantragen Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und wird für Personen, die sich bereits längerfristig rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und kann nur in Ausnahmefällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden.  https://services.hagen.de/niederlassungserlaubnis/#/
  • Gültiger Reisepass
  • Digitales biometrisches Foto
  • Nachweise über die Sicherstellung des Lebensunterhalts beispielsweise Gehaltsabrechnung, Rentenbescheide, Unterhaltsleistungen Dritter
  • Mietvertrag/ Nachweis über Wohneigentum
  • Bescheinigung über den Rentenversicherungsverlauf
  • gegebenenfalls Nachweis über erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses
  • Arbeitsgenehmigung/ Berufsausübungserlaubnis/ sonstige erforderliche Erlaubnisse für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit
  • gegebenenfalls Schwerbehinderten-Ausweis
  • gegebenenfalls Schulbescheinigung oder Ausbildungsnachweis


Individuell je nach Antragsangaben

  • 147 für Hochqualifizierte
  • 124 für Selbstständige
  • 113 für alle übrigen Niederlassungserlaubnisse
  • 56,50 Euro für minderjährige Antragstellende
etwa 12 Wochen
etwa 12 Wochen

Sprachkenntnisse,Arbeitserlaubnis,Altersvorsorge,Ausländerbehörde,Integrationskurs,unbefristeter Aufenthaltstitel,Straffreiheit,Ausreichender Wohnraum,Entfristung,Einwanderung,Nach fünf Jahren,Unbefristetes Aufenthaltsrecht,Aufenthaltserlaubnis verlängern,Antrag auf Aufenthaltstitel,Lebensunterhaltssicherung,Daueraufenthaltsrecht,Rechts- und Gesellschaftsordnung,Berufserlaubnis,Unbefristeter Aufenthalt in Deutschland,Versicherungspflichtige Beschäftigung, https://serviceportal.hagen.de/leistung/niederlassungserlaubnis-allgemein-137.html Stadt Hagen
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße 11 58095 Hagen
Ein- & Auswanderung

Niederlassungserlaubnis (allgemein)

Online-Dienst

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Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Nur Online

Beschreibung

etwa 12 Wochen

  • Gültiger Reisepass
  • Digitales biometrisches Foto
  • Nachweise über die Sicherstellung des Lebensunterhalts beispielsweise Gehaltsabrechnung, Rentenbescheide, Unterhaltsleistungen Dritter
  • Mietvertrag/ Nachweis über Wohneigentum
  • Bescheinigung über den Rentenversicherungsverlauf
  • gegebenenfalls Nachweis über erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses
  • Arbeitsgenehmigung/ Berufsausübungserlaubnis/ sonstige erforderliche Erlaubnisse für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit
  • gegebenenfalls Schwerbehinderten-Ausweis
  • gegebenenfalls Schulbescheinigung oder Ausbildungsnachweis


etwa 12 Wochen

Individuell je nach Antragsangaben

  • 147 für Hochqualifizierte
  • 124 für Selbstständige
  • 113 für alle übrigen Niederlassungserlaubnisse
  • 56,50 Euro für minderjährige Antragstellende

Die Niederlassungserlaubnis ermöglicht einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland. Beantragen kann die Niederlassungserlaubnis grundsätzlich jeder Ausländer, der
  • seit mindestens fünf Jahren einen Aufenthaltstitel besitzt,
  • seinen eigenen Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherungsschutz sichern kann,
  • mindestens 60 Monate (fünf Jahre) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen geleistet hat,
  • im Besitz der erforderlichen Erlaubnisse zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist,
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse besitzt und
  • gut integriert ist.
Im Einzelfall sind Abweichungen von den genannten Voraussetzungen möglich, insbesondere bei Erteilung von Niederlassungserlaubnissen aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen.

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Organisation


Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rathausstraße 11
58095 Hagen