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Niederlassungserlaubnis (Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen) Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und wird für Personen, die sich bereits längerfristig rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, erteilt. https://services.hagen.de/niederlassungserlaubnis/
 Sie haben Ihren Wohnsitz in Hagen und halten sich bereits längerfristig rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen auf. Sie möchten einen unbefristeten Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis) beantragen.
§ 26 Abs. 4 AufenthG
  • gültiger Nationalpass/Reiseausweis
  • digitales biometrisches Foto
  • Nachweise über Ihre aktuellen Lebensumstände
    • Arbeitsvertrag und aktuelle Arbeitgeberbescheinigung über ein (unbefristetes) und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
    • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate oder Arbeitslosengeld-/Grundsicherungs-/Sozialhilfe-/Bürgergeldbescheid
    • Rentenversicherungsverlauf
    • Mietvertrag oder aktuelle Wohnraumerklärung (siehe unter Formulare)
    • Anmeldebescheinigung des Wohnsitzes
    • Nachweis Ihrer Krankenversicherung
    • Nachweis über Sprachkenntnisse und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
      • erfolgreich abgeschlossener Integrationskurs oder
      • mindestens B1 Sprachzertifikat
      • erfolgreich abgeschlossener Einbürgerungstest oder
      • Abschlusszeugnis der Schule
Die Unterlagen müssen bei der Online-Antragstellung hochgeladen werden.
Individuell je nach Antragsangaben

Sie stellen online einen Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist Ihre persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde zwingend erforderlich (Aufnahme der biometrischen Daten).

Die Ausländerbehörde prüft, ob Ihnen zunächst eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden muss. Diese wird Ihnen per Post zugestellt!

Neue Termine werden immer montags um 7.30 Uhr freigeschaltet. Sollten bereits vergebene Termine storniert oder abgesagt werden, werden diese jeden morgen um 7.30 Uhr ins Terminvergabesystem eingestellt.
etwa 12 Wochen
Stellen Sie den Antrag auf Erteilung sechs bis acht Wochen vor Ablauf Ihres aktuell gültigen Aufenthaltstitels.
Bundesamt Migration und Flüchtlinge,BamF,Niederlassungserlaubnis,Entfristung,Einwanderung,Unbefristetes Aufenthaltsrecht,Antrag auf Aufenthaltstitel,Unbefristeter Aufenthalt in Deutschland,Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen,Geflüchtete Personen,Asylberechtigung,Asylanerkennung, https://serviceportal.hagen.de/leistung/niederlassungserlaubnis-aufenthalt-aus-voelkerrechtlichen-humanitaeren-oder-politischen-gruenden-349.html Stadt Hagen
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße 11 58095 Hagen
Ein- & Auswanderung

Niederlassungserlaubnis (Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen)

Auf einen Blick
 Sie haben Ihren Wohnsitz in Hagen und halten sich bereits längerfristig rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen auf. Sie möchten einen unbefristeten Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis) beantragen.

Online-Dienst

Zum Online-Dienst
Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Nur Online

Beschreibung

Ausländerbehörde Hagen
Böhmerstr. 1
58095 Hagen

etwa 12 Wochen

  • gültiger Nationalpass/Reiseausweis
  • digitales biometrisches Foto
  • Nachweise über Ihre aktuellen Lebensumstände
    • Arbeitsvertrag und aktuelle Arbeitgeberbescheinigung über ein (unbefristetes) und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
    • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate oder Arbeitslosengeld-/Grundsicherungs-/Sozialhilfe-/Bürgergeldbescheid
    • Rentenversicherungsverlauf
    • Mietvertrag oder aktuelle Wohnraumerklärung (siehe unter Formulare)
    • Anmeldebescheinigung des Wohnsitzes
    • Nachweis Ihrer Krankenversicherung
    • Nachweis über Sprachkenntnisse und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
      • erfolgreich abgeschlossener Integrationskurs oder
      • mindestens B1 Sprachzertifikat
      • erfolgreich abgeschlossener Einbürgerungstest oder
      • Abschlusszeugnis der Schule
Die Unterlagen müssen bei der Online-Antragstellung hochgeladen werden.

Stellen Sie den Antrag auf Erteilung sechs bis acht Wochen vor Ablauf Ihres aktuell gültigen Aufenthaltstitels.

Individuell je nach Antragsangaben

§ 26 Abs. 4 AufenthG

Sie stellen online einen Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist Ihre persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde zwingend erforderlich (Aufnahme der biometrischen Daten).

Die Ausländerbehörde prüft, ob Ihnen zunächst eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden muss. Diese wird Ihnen per Post zugestellt!

Neue Termine werden immer montags um 7.30 Uhr freigeschaltet. Sollten bereits vergebene Termine storniert oder abgesagt werden, werden diese jeden morgen um 7.30 Uhr ins Terminvergabesystem eingestellt.

Online-Terminvergabe

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Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rathausstraße 11
58095 Hagen