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Ein- & Auswanderung
Niederlassungserlaubnis bei einem Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
Auf einen Blick
Als Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon nach einem dreijährigen Aufenthalt im Bundesgebiet ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) beantragen.
Online-Dienst
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Verfügbarkeit
Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:
Online und vor Ort
Beschreibung
Wenn Sie ausländischer Familienangehöriger eines deutschen Staatsangehörigen sind und seit drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung in Deutschland besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen unbefristeten Aufenthaltstitel (die sogenannte Niederlassungserlaubnis) beantragen.
Zum Kreis der begünstigten Familienangehörigen gehören Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Elternteile von Deutschen.
Ausländerbehörde Hagen
Böhmerstr. 1
58095 Hagen
58095 Hagen
etwa 12 Wochen
folgt
Individuell je nach Antragsangaben
§§ 25 ff AufenthG
Online-Terminvergabe
Zur Online-TerminvergabeStandort
Ausländerbehörde der Stadt Hagen
Böhmerstraße 1
58095 Hagen
Organisation
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße 11
58095 Hagen