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Niederlassungserlaubnis bei einem Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen xxx Sie sind ...
Wenn Sie ausländischer Familienangehöriger eines deutschen Staatsangehörigen sind und seit drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung in Deutschland besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen unbefristeten Aufenthaltstitel (die sogenannte Niederlassungserlaubnis) beantragen.

Zum Kreis der begünstigten Familienangehörigen gehören Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Elternteile von Deutschen.

https://services.hagen.de/niederlassungserlaubnis/
Als Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon nach einem dreijährigen Aufenthalt im Bundesgebiet ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) beantragen.
§§ 25 ff AufenthG
folgt

Individuell je nach Antragsangaben

etwa 12 Wochen
Bundesamt Migration und Flüchtlinge,BamF,Niederlassungserlaubnis,Entfristung,Einwanderung,Unbefristetes Aufenthaltsrecht,Antrag auf Aufenthaltstitel,Unbefristeter Aufenthalt in Deutschland,Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen,Geflüchtete Personen,Asylberechtigung,Asylanerkennung, https://serviceportal.hagen.de/leistung/niederlassungserlaubnis-bei-einem-aufenthalt-aus-voelkerrechtlichen-humanitaeren-oder-politischen-349.html Stadt Hagen
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße 11 58095 Hagen
Ein- & Auswanderung

Niederlassungserlaubnis bei einem Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen

Auf einen Blick
Als Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon nach einem dreijährigen Aufenthalt im Bundesgebiet ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) beantragen.

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Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

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Beschreibung

Wenn Sie ausländischer Familienangehöriger eines deutschen Staatsangehörigen sind und seit drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung in Deutschland besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen unbefristeten Aufenthaltstitel (die sogenannte Niederlassungserlaubnis) beantragen.

Zum Kreis der begünstigten Familienangehörigen gehören Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Elternteile von Deutschen.

Ausländerbehörde Hagen
Böhmerstr. 1
58095 Hagen

etwa 12 Wochen

folgt

Individuell je nach Antragsangaben

§§ 25 ff AufenthG

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Ausländerbehörde der Stadt Hagen

Böhmerstraße 1
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Organisation


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