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Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen Bez. 2 Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen  Familienangehörige von Deutschen können in der Regel eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn sie seit drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind und die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht.  https://services.hagen.de/niederlassungserlaubnis/#/
§ 28 AufenthG
  • Gültiger Reisepass
  • Digitales biometrisches Foto
  • Nachweise über die Sicherstellung des Lebensunterhalts beispielsweise Gehaltsabrechnung, Rentenbescheide, Unterhaltsleistungen Dritter
  • Mietvertrag/ Nachweis über Wohneigentum
  • Bescheinigung über den Rentenversicherungsverlauf
  • gegebenenfalls Nachweis über erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses
  • Arbeitsgenehmigung/ Berufsausübungserlaubnis/ sonstige erforderliche Erlaubnisse für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit
  • gegebenenfalls Schwerbehinderten-Ausweis
  • gegebenenfalls Schulbescheinigung oder Ausbildungsnachweis
Individuell je nach Antragsangaben

  • 147 für Hochqualifizierte
  • 124 für Selbstständige
  • 113 für alle übrigen Niederlassungserlaubnisse
  • 56,50 Euro für minderjährige Antragstellende
etwa 12 Wochen
etwa 12 Wochen

Sprachkenntnisse,Arbeitserlaubnis,Altersvorsorge,Ausländerbehörde,Integrationskurs,unbefristeter Aufenthaltstitel,Straffreiheit,Ausreichender Wohnraum,Entfristung,Einwanderung,Nach fünf Jahren,Unbefristetes Aufenthaltsrecht,Aufenthaltserlaubnis verlängern,Antrag auf Aufenthaltstitel,Lebensunterhaltssicherung,Daueraufenthaltsrecht,Rechts- und Gesellschaftsordnung,Berufserlaubnis,Unbefristeter Aufenthalt in Deutschland,Versicherungspflichtige Beschäftigung, https://serviceportal.hagen.de/leistung/niederlassungserlaubnis-fuer-familienangehoerige-von-deutschen-346.html Stadt Hagen
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße 11 58095 Hagen
Ein- & Auswanderung

Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen

Online-Dienst

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Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Nur Online

Beschreibung

etwa 12 Wochen

  • Gültiger Reisepass
  • Digitales biometrisches Foto
  • Nachweise über die Sicherstellung des Lebensunterhalts beispielsweise Gehaltsabrechnung, Rentenbescheide, Unterhaltsleistungen Dritter
  • Mietvertrag/ Nachweis über Wohneigentum
  • Bescheinigung über den Rentenversicherungsverlauf
  • gegebenenfalls Nachweis über erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses
  • Arbeitsgenehmigung/ Berufsausübungserlaubnis/ sonstige erforderliche Erlaubnisse für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit
  • gegebenenfalls Schwerbehinderten-Ausweis
  • gegebenenfalls Schulbescheinigung oder Ausbildungsnachweis

etwa 12 Wochen

Individuell je nach Antragsangaben

  • 147 für Hochqualifizierte
  • 124 für Selbstständige
  • 113 für alle übrigen Niederlassungserlaubnisse
  • 56,50 Euro für minderjährige Antragstellende

§ 28 AufenthG

Die Niederlassungserlaubnis ermöglicht einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland. Beantragen kann die Niederlassungserlaubnis grundsätzlich jeder Familienangehörige eines Deutschen (Ehegatte, minderjähriges lediges Kind, Elternteil eines minderjährigen ledigen Kindes zur Ausübung der Personensorge), der
  • seit mindestens drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Familienangehörige(r) eines oder einer Deutschen,
  • mindestens dreijährige familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (B1)

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Organisation


Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rathausstraße 11
58095 Hagen