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Ein- & Auswanderung
Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
Online-Dienst
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Verfügbarkeit
Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:
Nur Online
Beschreibung
etwa 12 Wochen
- Gültiger Reisepass
- Digitales biometrisches Foto
- Nachweise über die Sicherstellung des Lebensunterhalts beispielsweise Gehaltsabrechnung, Rentenbescheide, Unterhaltsleistungen Dritter
- Mietvertrag/ Nachweis über Wohneigentum
- Bescheinigung über den Rentenversicherungsverlauf
- gegebenenfalls Nachweis über erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses
- Arbeitsgenehmigung/ Berufsausübungserlaubnis/ sonstige erforderliche Erlaubnisse für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit
- gegebenenfalls Schwerbehinderten-Ausweis
- gegebenenfalls Schulbescheinigung oder Ausbildungsnachweis
etwa 12 Wochen
Individuell je nach Antragsangaben
- 147 für Hochqualifizierte
- 124 für Selbstständige
- 113 für alle übrigen Niederlassungserlaubnisse
- 56,50 Euro für minderjährige Antragstellende
§ 28 AufenthG
Die Niederlassungserlaubnis ermöglicht einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland. Beantragen kann die Niederlassungserlaubnis grundsätzlich jeder Familienangehörige eines Deutschen (Ehegatte, minderjähriges lediges Kind, Elternteil eines minderjährigen ledigen Kindes zur Ausübung der Personensorge), der
- seit mindestens drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Familienangehörige(r) eines oder einer Deutschen,
- mindestens dreijährige familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (B1)
Online-Terminvergabe
Zur Online-TerminvergabeOrganisation
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße 11
58095 Hagen