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Ein- & Auswanderung
Niederlassungserlaubnis für hoch qualifizierte Fachkräfte
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Verfügbarkeit
Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:
Nur Online
Beschreibung
etwa 12 Wochen
- Gültiger Reisepass
- Digitales biometrisches Foto
- Mietvertrag/ Nachweis über Wohneigentum
- Arbeitsvertrag
- Gehaltsnachweis beziehungsweise Gehaltsvereinbarung
- Nachweis über wissenschaftliche Befähigung
etwa 12 Wochen
Individuell je nach Antragsangaben
- 147 für Hochqualifizierte
- 124 für Selbstständige
- 113 für alle übrigen Niederlassungserlaubnisse
- 56,50 Euro für minderjährige Antragstellende
Die Niederlassungserlaubnis ermöglicht einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland. Beantragen kann die Niederlassungserlaubnis grundsätzlich jede Fachkraft, die die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt und
- seit mindestens drei Jahren einen entsprechenden Aufenthaltstitel besitzt,
- seinen eigenen Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherungsschutz sichern kann,
- mindestens 36 Monate (drei Jahre) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen geleistet hat,
- im Besitz der erforderlichen Erlaubnisse zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist,
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse besitzt und
- gut integriert ist.
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Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße 11
58095 Hagen