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Niederlassungserlaubnis für hoch qualifizierte Fachkräfte Bez. 2 Niederlassungserlaubnis für hoch qualifizierte Fachkräfte Hoch qualifiziert sind bei mehrjähriger Berufserfahrung insbesondere Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oderLehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion. https://services.hagen.de/niederlassungserlaubnis/#/
  • Gültiger Reisepass
  • Digitales biometrisches Foto
  • Mietvertrag/ Nachweis über Wohneigentum
  • Arbeitsvertrag
  • Gehaltsnachweis beziehungsweise Gehaltsvereinbarung
  • Nachweis über wissenschaftliche Befähigung
Individuell je nach Antragsangaben

  • 147 für Hochqualifizierte
  • 124 für Selbstständige
  • 113 für alle übrigen Niederlassungserlaubnisse
  • 56,50 Euro für minderjährige Antragstellende
etwa 12 Wochen
etwa 12 Wochen

Sprachkenntnisse,Arbeitserlaubnis,Altersvorsorge,Ausländerbehörde,Integrationskurs,unbefristeter Aufenthaltstitel,Straffreiheit,Ausreichender Wohnraum,Entfristung,Einwanderung,Nach fünf Jahren,Unbefristetes Aufenthaltsrecht,Aufenthaltserlaubnis verlängern,Antrag auf Aufenthaltstitel,Lebensunterhaltssicherung,Daueraufenthaltsrecht,Rechts- und Gesellschaftsordnung,Berufserlaubnis,Unbefristeter Aufenthalt in Deutschland,Versicherungspflichtige Beschäftigung, https://serviceportal.hagen.de/leistung/niederlassungserlaubnis-fuer-hoch-qualifizierte-fachkraefte-344.html Stadt Hagen
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße 11 58095 Hagen
Ein- & Auswanderung

Niederlassungserlaubnis für hoch qualifizierte Fachkräfte

Online-Dienst

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Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Nur Online

Beschreibung

etwa 12 Wochen

  • Gültiger Reisepass
  • Digitales biometrisches Foto
  • Mietvertrag/ Nachweis über Wohneigentum
  • Arbeitsvertrag
  • Gehaltsnachweis beziehungsweise Gehaltsvereinbarung
  • Nachweis über wissenschaftliche Befähigung

etwa 12 Wochen

Individuell je nach Antragsangaben

  • 147 für Hochqualifizierte
  • 124 für Selbstständige
  • 113 für alle übrigen Niederlassungserlaubnisse
  • 56,50 Euro für minderjährige Antragstellende

Die Niederlassungserlaubnis ermöglicht einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland. Beantragen kann die Niederlassungserlaubnis grundsätzlich jede Fachkraft, die die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt und 
  • seit mindestens drei Jahren einen entsprechenden Aufenthaltstitel besitzt,
  • seinen eigenen Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherungsschutz sichern kann,
  • mindestens 36 Monate (drei Jahre) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen geleistet hat,
  • im Besitz der erforderlichen Erlaubnisse zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist,
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse besitzt und
  • gut integriert ist.

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Organisation


Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rathausstraße 11
58095 Hagen