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Ein- & Auswanderung
Niederlassungserlaubnis für Selbständige
Online-Dienst
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Verfügbarkeit
Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:
Nur Online
Beschreibung
etwa 12 Wochen
- Gültiger Reisepass
- Digitales biometrisches Foto
- Mietvertrag/ Nachweis über Wohneigentum
- Nachweise, wie Sie die selbständige Tätigkeit verwirklicht haben
- Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhalts
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
etwa 12 Wochen
Individuell je nach Antragsangaben
- 147 für Hochqualifizierte
- 124 für Selbstständige
- 113 für alle übrigen Niederlassungserlaubnisse
- 56,50 Euro für minderjährige Antragstellende
§ 21 Abs. 4 AufenthG
Die Niederlassungserlaubnis ermöglicht einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland. Beantragt werden kann die Niederlassungserlaubnis grundsätzlich bei jeder in Selbständigkeit ausgeübten Tätigkeit, sofern die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind und die Person
- seit mindestens drei Jahren einen entsprechenden Aufenthaltstitel besitzt,
- die gegenwärtig ausgeübte Tätigkeit insbesondere auf Grund ihres Erfolgs und ihrer Dauer eine weitere nachhaltige Entwicklung der Geschäftstätigkeit erwarten lässt und
- der Lebensunterhalt des Ausländers und seiner mit ihm in familiärer Gemeinschaft lebenden Angehörigen, denen er Unterhalt zu leisten hat, durch ausreichende Einkünfte gesichert ist.
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Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße 11
58095 Hagen