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Niederlassungserlaubnis für Selbständige Bez. 2 Niederlassungserlaubnis für Selbständige  Die Aufenthaltserlaubnis kann zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden. Wer seit drei Jahren eine solche Aufenthaltserlaubnis besitzt, kann eine Niederlassungserlaubnis erhalten.  https://services.hagen.de/niederlassungserlaubnis/#/
§ 21 Abs. 4 AufenthG
  • Gültiger Reisepass
  • Digitales biometrisches Foto
  • Mietvertrag/ Nachweis über Wohneigentum
  • Nachweise, wie Sie die selbständige Tätigkeit verwirklicht haben
  • Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhalts
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
Individuell je nach Antragsangaben

  • 147 für Hochqualifizierte
  • 124 für Selbstständige
  • 113 für alle übrigen Niederlassungserlaubnisse
  • 56,50 Euro für minderjährige Antragstellende
etwa 12 Wochen
etwa 12 Wochen

Sprachkenntnisse,Arbeitserlaubnis,Altersvorsorge,Ausländerbehörde,Integrationskurs,unbefristeter Aufenthaltstitel,Straffreiheit,Ausreichender Wohnraum,Entfristung,Einwanderung,Nach fünf Jahren,Unbefristetes Aufenthaltsrecht,Aufenthaltserlaubnis verlängern,Antrag auf Aufenthaltstitel,Lebensunterhaltssicherung,Daueraufenthaltsrecht,Rechts- und Gesellschaftsordnung,Berufserlaubnis,Unbefristeter Aufenthalt in Deutschland,Versicherungspflichtige Beschäftigung, https://serviceportal.hagen.de/leistung/niederlassungserlaubnis-fuer-selbstaendige-345.html Stadt Hagen
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße 11 58095 Hagen
Ein- & Auswanderung

Niederlassungserlaubnis für Selbständige

Online-Dienst

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Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Nur Online

Beschreibung

etwa 12 Wochen

  • Gültiger Reisepass
  • Digitales biometrisches Foto
  • Mietvertrag/ Nachweis über Wohneigentum
  • Nachweise, wie Sie die selbständige Tätigkeit verwirklicht haben
  • Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhalts
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz

etwa 12 Wochen

Individuell je nach Antragsangaben

  • 147 für Hochqualifizierte
  • 124 für Selbstständige
  • 113 für alle übrigen Niederlassungserlaubnisse
  • 56,50 Euro für minderjährige Antragstellende

§ 21 Abs. 4 AufenthG

Die Niederlassungserlaubnis ermöglicht einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland. Beantragt werden kann die Niederlassungserlaubnis grundsätzlich bei jeder in Selbständigkeit ausgeübten Tätigkeit, sofern die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind und die Person
  • seit mindestens drei Jahren einen entsprechenden Aufenthaltstitel besitzt,
  • die gegenwärtig ausgeübte Tätigkeit insbesondere auf Grund ihres Erfolgs und ihrer Dauer eine weitere nachhaltige Entwicklung der Geschäftstätigkeit erwarten lässt und
  • der Lebensunterhalt des Ausländers und seiner mit ihm in familiärer Gemeinschaft lebenden Angehörigen, denen er Unterhalt zu leisten hat, durch ausreichende Einkünfte gesichert ist.

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Rathausstraße 11
58095 Hagen