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Recht & Ordnung
Parkausweis Bewohnerparkausweis
Auf einen Blick
Als Bewohnerin oder Bewohner können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen.
Online-Dienst
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Verfügbarkeit
Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:
Nur Online
Beschreibung
Als Bewohner können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen.
Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken über einen längeren Zeitraum oder ohne Nutzung eines Parkscheins nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen Stellplatz.
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- aktuelle Meldebestätigung
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
- Vollmacht, wenn Sie als Vertreterin oder ein Vertreter für eine andere Person den Bewohnerparkausweis beantragen
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.
<p>Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.</p>
Als Bewohnerin oder Bewohner können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen.
Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)
Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Organisation
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße 11
58095 Hagen