Rotes Fahrzeugkennzeichen (06er-Kennzeichen) für Probefahrten und Überführungsfahrten beantragen
Das rote Händler-Kennzeichen ist für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen bestimmt. Die Nummer des Kennzeichens beginnt stets mit "06" und wird keinem Fahrzeug fest zugeteilt. Als Händler gelten unter anderem Kfz- und Teilehersteller, Kfz-Händler sowie Werkstätten.
Das rote Händler-Kennzeichen ist für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen bestimmt. Die Nummer des Kennzeichens beginnt stets mit "06" und wird keinem Fahrzeug fest zugeteilt. Als Händler gelten unter anderem Kfz- und Teilehersteller, Kfz-Händler sowie Werkstätten.
Verfügbarkeit
Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:
Online und vor Ort
Standort
Zulassungsbehörde der Stadt Hagen
Freiheitstr. 3 58119 Hagen
Organisation
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung