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Querschnittsleistungen
Schriftliche Anmeldung der Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens
Online-Dienst
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Verfügbarkeit
Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:
Per Post und vor Ort
Beschreibung
- Bevor Sie eine persönliche Erklärung vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten abgeben können, muss der Änderungswunsch bei dem zuständigen Standesamt angemeldet werden.
- Dies ist ab dem 1. August 2024 auf schriftlichem Wege möglich. Der Antrag ist unterschrieben im Original an das Standesamt zu schicken. Nach Ablauf einer dreimonatigen Frist kann dann eine persönliche Erklärung im Standesamt abgegeben und die Änderungswünsche in das Geburtenregister eingetragen werden.
Minderjährige Personen haben zu erklären, dass ihnen die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist (§2 Absatz 2). Mit der Versicherung hat die minderjährige Person zu erklären, dass sie beraten ist. Die Beratung kann insbesondere erfolgen durch:
- Personen, die über eine psychologische, kinder- und jugendlichenpsychotherapeutische oder kinder- und jugendpsychiatrische Berufsqualifikation verfügen
- Öffentliche oder freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe
- Lassen Sie sich bitte die Beratung bescheinigen und legen diese bei der Vorsprache vor. Den Vordruck schriftliche Anmeldung passen Sie dann bitte an.
- Die Anmeldung und die Erklärung sind gebührenpflichtig. Gebühr 35 Euro, zuzüglich einer Bescheinigung (15 Euro) und/oder einer geänderten Urkunde/Register (15 Euro).
- Für weitere Informationen und für die schriftliche Anmeldung nutzen Sie bitte den Laufzettel und den Vordruck zur schriftlichen Anmeldung Ihres Änderungswunsches am Ende dieser Seite.
- Sollten Sie in Hagen geboren sein, liegt das benötigte Register dem Standesamt vor.
- Sollten Sie in Hagen geheiratet haben (Sie sind geschieden oder verwitwet), liegt das benötigte Register (mit den Folgeeinträgen) dem Standesamt vor. Sofern dies nicht zutrifft, sind die entsprechenden Nachweise (siehe Laufzettel) vorzulegen.
- § 1 Absatz 3 und §§ 2-4 Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (SBGG)
- § 45b Personenstandsgesetz (PStG)
- Der Deutsche Bundestag hat am 12. April 2024 das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) beschlossen.
- Hiernach ist es nun möglich, durch eine persönliche Erklärung gegenüber dem Standesamt den Geschlechtseintrag und den Vornamen im Geburtenregister zu ändern.
- Bevor Sie eine persönliche Erklärung vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten abgeben können, muss der Änderungswunsch bei dem zuständigen Standesamt angemeldet werden.
- Dies ist ab dem 1. August 2024 auf schriftlichem Wege möglich. Der Antrag ist unterschrieben im Original an das Standesamt zu schicken. Nach Ablauf einer dreimonatigen Frist kann dann eine persönliche Erklärung im Standesamt abgegeben und die Änderungswünsche in das Geburtenregister eingetragen werden.
Standort
Standesamt der Stadt Hagen
Rathausstr. 11
58095 Hagen
Organisation
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße 11
58095 Hagen