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Familie & Kind
Schriftliche Anmeldung der Eheschließung
Auf einen Blick
Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.
Online-Dienst
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Verfügbarkeit
Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:
Per Post und vor Ort
Beschreibung
- Die Eheschließenden melden ihre Eheschließung grundsätzlich persönlich beim Standesamt an.
- Zusätzlich haben Sie aktuell die Möglichkeit der Anmeldung auf dem Schriftweg (Vordruck siehe unten) mit Anlage der erforderlichen Unterlagen. Hierfür steht Ihnen ein eigener Briefkasten für das Standesamt zur Verfügung (Rathausstraße 11, im Eingangsbereich auf der linken Seite).
- Die Gebühr erfragen Sie bitte. Sobald ausländische Dokumente vorzulegen sind, klären Sie die Art der Anmeldung bitte mit dem*der Standesbeamt*in vorab. Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Eheschließung auf dem Postweg oder gemeinsam anzumelden, besteht die Möglichkeit, die andere Person oder auch Dritte zu bevollmächtigen, die Anmeldung durchzuführen (Vordruck siehe unten).
- Die Anmeldung zur Eheschließung muss immer beim Wohnsitzstandesamt vorgenommen werden. Sollten Sie in Hagen wohnen, aber nicht hier heiraten, nutzen Sie bitte bevor Sie Unterlagen einreichen unseren Direktkontakt.
- Bitte stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen spätestens 14 Tage vor dem Trautermin komplett vorliegen, da ansonsten der reservierte Termin nicht zugesichert werden kann.
- Die Teilnehmerzahl bei Trauungen ist abhängig von der jeweiligen Örtlichkeit. Sie liegt aktuell bei 50 Personen im Trauzimmer Hagen, die anderen Trauorte variieren.
Hinweis: Das Standesamt arbeitet nur mit Dokumenten im Original.
Wie bekomme ich einen Hochzeitstermin?
- Bitte benutzen Sie den Online-Kalender unter: https://traukalender.hagen.de
Wer ist für mich zuständig?
- Die Zuständigkeit der Bearbeitung richtet sich nach dem aktuellen Namen des Mannes (bei gleichgeschlechtlichen Paaren nach dem Namen des*der älteren Partner*in).
- Für die Beratung in Bezug auf die benötigten Unterlagen werden folgende Daten von Ihnen Beiden benötigt: Vor– und Nachnamen, Geburtsort, Geburtsdatum, Anschrift, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Angaben zu gemeinsamen Kindern.
Können wir zwei oder mehrere Hochzeitstermine reservieren?
- Die Reservierung von einem Trautermin ist zulässig. Sollte dieser nicht gewünscht sein, kontaktieren Sie uns, um den Termin neu festzulegen.
Wie kann ich einen Termin verschieben oder absagen?
- Sie können den*die zuständige*n Standesbeamt*in telefonisch kontaktieren (Montag bis Freitag von 11 bis 12 Uhr).
Wie schnell kann ich heiraten?
- Das hängt von den freien Terminen ab und von den von Ihnen beizubringenden Unterlagen. Die Reservierung ist bereits ein Jahr vor dem Trautermin möglich. Kalkulieren Sie bitte die Zeit mit ein, um erforderliche Dokumente zu beschaffen. Hierbei sind Gültigkeitsfristen (zum Beispiel bei ausländischen Papieren) zu beachten. Hierzu berät Sie im Einzelfall der*die zuständige Standesbeamt*in.
Wir möchten kirchlich heiraten, was brauchen wir dafür?
- Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Kirchenverwaltung.
Wo findet die Trauung statt?
- Die Adresse finden Sie auf Ihrer Terminbestätigung. Die Terminbestätigung erhalten Sie nachdem die Ehe hier verbindlich angemeldet wurde.
Ich/Wir wohne/n in Hagen, möchte/n aber woanders heiraten. Was muss ich tun?
- Sprechen Sie mit dem beabsichtigten Eheschließungsstandesamt den Termin beziehungsweise die Vorgehensweise ab.
- Die Ehe wird dort angemeldet, wo Sie mit Wohnsitz angemeldet sind. Mit dieser Anmeldung können Sie bundesweit heiraten. Die geprüfte Anmeldung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Erfragen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen vorab beim zuständigen Standesamt.
Ich/Wir wohne/n in Hagen, möchte/n aber im Ausland heiraten. Was muss ich tun?
- Wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland heiraten, brauchen Sie in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis (EFZ, Gültigkeit sechs Monate ab Ausstellung). Dieses stellt das Standesamt für deutsche Staatsangehörige aus, die in Hagen leben oder deren letzter Wohnsitz in Hagen gewesen ist.
- Da es sich hierbei um die Prüfung von Ehevoraussetzungen handelt, sind von beiden Beteiligten Originaldokumente vorzulegen. Bitte kontaktieren Sie das Standesamt im Vorfeld, welche Unterlagen benötigt werden.
- Planen Sie den zeitlichen Faktor der Beschaffung der Unterlagen und der Prüfung im Standesamt mit ein.
- Nicht in jedem Land wird ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt. Oftmals ist eine erweiterte Meldebescheinigung (stellt das Bürgeramt des Wohnsitzes aus) ausreichend. Erfragen Sie bitte bei den ausländischen Behörden, welche Unterlagen dort konkret benötigt werden.
- Beachten Sie bitte, dass nicht jeder im Ausland bestimmte Ehename auch automatisch in Deutschland eingetragen wird. Je nach Möglichkeiten des ausländischen Namensrechtes ist eventuell eine zusätzlichen Ehenamensbestimmung bei den deutschen Behörden erforderlich. Ansonsten kann es dazu führen, dass Sie im Ausland eine andere Namensführung als in Deutschland haben.
Kann eine Trauung auch bei uns zu Hause/im Garten/im Restaurant stattfinden?
- Es sind feststehende Örtlichkeiten an denen in Hagen geheiratet werden kann.
- Ausnahme: Falls Ihr Gesundheitszustand eine Not- oder Krankenhaustrauung erforderlich macht, dann setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Standesamt in Verbindung.
Wie viel kostet die standesamtliche Trauung? Wie kann ich bezahlen?
- Die Gebühren variieren je nach Fall und Örtlichkeit. Jedes Paar hat unterschiedliche Voraussetzungen und Wünsche. Die Gebühren sind auf der hier veröffentlicht. Die Bezahlung kann bar, per EC oder bei schriftlichen Anmeldungen per Überweisung erfolgen.
Können wir nur eine Lebenspartnerschaft registrieren ohne zu heiraten?
- Nein. In manchen EU-Ländern gelten eingetragene Partnerschaften als gleichwertig oder vergleichbar mit Ehen. In Deutschland gibt es nur eine Form „Ehe“. Bis zum 30. September 2017 existierte in Deutschland die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare. Ab dem 1. Oktober 2017 gibt es nur noch Ehe für Alle.
- für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Wohnsitznachweis bei Wohnsitz im Ausland
- wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
- aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes (nicht erforderlich, wenn Sie in Hagen geboren sind oder ein elektronischer Datenabruf möglich ist)
- wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
- aktuelle Geburtsurkunde
- wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
- Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
- wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
- die Eheurkunde oder
- den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
- die Sterbeurkunde des früheren Partners
- (nicht erforderlich, wenn die Beurkundung in Hagen erfolgt ist oder ein elektronischer Datenabruf möglich ist)
- erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
- alle Heiratsurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
- eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
- wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
- Geburtsurkunden der Kinder
- bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
- gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
- Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis
- Fremdsprachige Urkunden
Hinweise:
Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.
- weitere Unterlagen:
- Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
- Da die Anmeldung zur Eheschließung nur sechs Monate gültig ist, kann sie nicht früher als sechs Monate vor dem beabsichtigten Eheschließungstermin erfolgen. Sie sollte spätestens drei Wochen vor dem Trautermin abgeschlossen sein.
- Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung der Eheschließung einen Termin mit Ihrer Ansprechperson. Der Termin für die Reservierung der Ambiente-, Schloss- und Samstagstrauungen wird Ende Oktober eines jeden Vorjahres mit den möglichen Terminen bekanntgegeben und kann dann ab dem benannten Stichtag für ein Jahr in die Zukunft reserviert werden.
- Reservierungen sind über den Online-Traukalender möglich.
Wer ist für mich zuständig?
- Die Zuständigkeit der Bearbeitung richtet sich nach dem aktuellen Namen des Mannes (bei gleichgeschlechtlichen Paaren, nach dem Namen des*der älteren Partner*in).
- Für die Beratung in Bezug auf die benötigten Unterlagen werden folgende Daten von Ihnen Beiden benötigt: Vor– und Nachnamen, Geburtsort, Geburtsdatum, Anschrift, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Angaben zu gemeinsamen Kindern.
Ab wann können wir die Unterlagen einreichen?
- Ihre Anmeldung der Eheschließung ist frühestens sechs Monate vor dem geplanten Trautermin möglich. Beachten Sie bitte, dass die Anmeldung immer am Standesamt eines Ihrer Wohnsitze erfolgen muss.
Wie viele Eheurkunden benötigen wir?
- In der Regel stellt das Standesamt eine Eheurkunde aus (DIN A5 (6-fach-Lochung), DIN A4, oder mehrsprachig).
- Sollten Sie weitere Urkunden benötigen, teilen Sie dem Standesamt mit wie viele Urkunden Sie benötigen. Erfragen Sie vorab, welche Stellen ein Original (zum Beispiel Krankenkasse, Arbeitgeber, Versicherungen, Konsulat) benötigen und wem eine Kopie ausreicht.
- Eheurkunden können Sie nach Ihrer Trauung über den Online-Service beantragen.
Brauche ich ein Stammbuch/Kann ich ein Stammbuch bei Ihnen kaufen?
- Früher war das Stammbuch vorzulegen, wenn ein Ehenachweis zum Beispiel von Ämtern und Behörden verlangt wurde. Heute reicht dazu die Eheurkunde, die dem Ehepaar überreicht wird.
- Es gibt keine Pflicht ein Stammbuch zu haben. Heutzutage dient das Stammbuch als Ordner. Es gibt Stammbücher im Format DIN A5 oder DIN A4. Dort können Sie Ihre eigenen Geburtsurkunden, die Eheurkunde und die Urkunden der Kinder gesammelt hinterlegen.
- Stammbücher erhalten Sie im freien Buchhandel oder über das Internet. Selbstverständlich können Sie auch selber kreativ sein.
Ich möchte einen Ehevertrag machen, für Dinge wie Gütertrennung, wie geht das?
- In diesem Fall ist das Standesamt nicht zuständig. Bitte informieren Sie sich vor der Eheschließung bei einem Notar Ihrer Wahl.
Wann bekomme ich die Eheurkunde?
- Ihre bestellte/n Eheurkunde/n bekommen Sie im Trauzimmer direkt nach der Zeremonie.
Muss ich mich selber beim Bürgeramt zur Änderung meines Familienstandes melden?
- Darum brauchen Sie sich nicht kümmern. Das Standesamt sendet eine elektronische Mitteilung über die erfolgte Eheschließung an das zuständige Bürgeramt.
Muss ich sofort einen neuen Ausweis beantragen?
- Sobald sich Ihr Name geändert hat, ist zeitnah ein neues Ausweisdokument beim Bürgeramt zu beantragen.
- Einen neuen Führerschein müssen Sie nicht beantragen. Dieser ist lediglich eine Fahrerlaubnis in Verbindung mit einem gültigen Ausweis.
Wie ändere ich meine Steuerklasse?
- Das Finanzamt gleicht über das Meldeprogramm ab, dass Sie verheiratet sind. Für die richtige Zuordnung der Steuerklassen kontaktieren Sie Ihr zuständiges Finanzamt.
- Die Grundgebühren betragen für deutsche Staatsangehörige 60 Euro für die Prüfung der Ehefähigkeit zuzüglich der Gebühren für die am Trautag ausgehändigten Urkunden (ab 15 Euro).
- Bei Auslandsbeteiligung beträgt die Grundgebühr 90 Euro zuzüglich der Gebühren für Urkunden.
- Wenn Sie nicht bei Ihrem Wohnsitzstandesamt heiraten möchten, fallen weitere Gebühren bei dem Heiratsstandesamt an.
- Bitte beachten Sie auch die zusätzlichen Kosten bei den Trauungen an besonderen Orten oder Zeiten.https://www.hagen.de/unser-service/geburt-partnerschaft-und-tod/eheschliessung/
Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.
Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.
- Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
- Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
Eine Hochzeit bedeutet nicht nur Polterabend, Freudenfest und Blumenregen, sie ist zugleich ein offizieller, rechtsgestaltender Akt, der einer ganzen Anzahl von Gesetzen und Formvorschriften unterliegt. Die erforderlichen Unterlagen sind stark vom Einzelfall abhängig.
Daher sollten Sie sich in folgenden Fällen auf jeden Fall bei Ihrem zuständigen Standesamt nach den erforderlichen Unterlagen erkundigen:
- wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben
- wenn Sie im Ausland geboren sind
- wenn Sie im Ausland verheiratet waren
Unter der Voraussetzung, dass Sie deutsche*r Staatsangehörige*r, in Deutschland geboren sind und nicht im Ausland verheiratet waren, benötigen Sie folgende Unterlagen:
1) Sie waren noch nicht verheiratet
- Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht erforderlich, wenn Sie in Hagen geboren sind oder ein elektronischer Datenabruf möglich ist)
- Wohnsitznachweis, wenn Sie nicht in Deutschland gemeldet sind
2) Sie waren einmal oder mehrfach verheiratet
- Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht erforderlich, wenn Sie in Hagen geboren sind oder ein elektronischer Datenabruf möglich ist)
- Eheurkunde mit Eheauflösungsvermerk der letzten Eheschließung (nicht erforderlich, wenn Sie in Hagen geheiratet haben oder ein elektronischer Datenabruf möglich ist)
Nachweise über weitere Vorehen (Beispiel: Scheidungsurteil, Abschrift vom Familienbuch) - Wohnsitznachweis, wenn Sie nicht in Deutschland gemeldet sind
3) Falls Sie Kinder haben
- Geburtsurkunde eines gemeinsamen Kindes (nicht erforderlich, wenn das Kind in Hagen geboren ist oder ein elektronischer Datenabruf möglich ist)
Den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister erhalten Sie bei dem Standesamt der Stadt, wo sie geboren sind für eine Gebühr ab 10 Euro (in NRW, die Gebühren in anderen Bundesländern sowie einigen Städten in NRW können abweichen). Sind Geburten, Vorehen in Hagen beurkundet worden, ist eine Vorlage der Urkunden bei der Anmeldung nicht erforderlich.
Wie läuft die Trauung ab?
- Im Rathaus an der Volme melden Sie sich zuerst 20 Minuten vor dem Beginn der Trauung im Vorzimmer.
- Bei allen anderen Trauorten wird der Standesbeamte auf Sie zukommen.
- Eine Trauung dauert ca. 15 bis 20 Minuten.
Wer wird mein*e Standesbeamt*in sein? Gibt es ein Vorgespräch?
- Es findet kein Vorgespräch statt. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung werden bei der Anmeldung der Eheschließung festgestellt.
- Eine standesamtliche Trauung hat einen offiziellen Charakter. Es handelt sich nicht um eine Hochzeitsfeier. Die Eheschließung beim Standesamt ist vor allem frei von sämtlichen religiösen Hintergründen.
- Aus organisatorischen Gründen steht leider nicht vorher fest, welche*r Standesbeamt*in am Tag Ihrer Eheschließung anwesend sein wird. Sie können aber selbstverständlich mit Ihrem für die Anmeldung zuständigen Standesbeamten Ihre Wünsche telefonisch besprechen.
- Damit die Trauung weniger offiziellen Charakter hat, haben Sie die Möglichkeit Ihre persönlichen Informationen stichpunktartig (zum Beispiel Kennenlernen, Gemeinsamkeiten, Unterschiede, besondere Erlebnisse) per E-Mail oder Post hier spätestens zwei Wochen vor der Eheschließung einzureichen. Diese Leistung ist gebührenfrei und es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Wir bemühen uns jedoch natürlich Ihre standesamtliche Trauung in netter, weniger offizieller Atmosphäre zu gestalten.
Kann ich mir eine*n Standesbeamt*in aussuchen, ich will nicht von einem Mann/einer Frau getraut werden?
- Nein, dies ist leider aus den organisatorischen Gründen nicht möglich. Es besteht auch kein Rechtsanspruch auf die Wahl eine*r Standesbeamt*in.
Muss ich Trauzeugen mitbringen oder vorher mitteilen?
- Seit dem 1. Juli 1998 kann man in Deutschland ohne Trauzeug*in heiraten.
- Sie können jedoch traditionsgemäß gemeinsam jeder eine*n Trauzeug*in benennen. In diesem Fall werden Sie gebeten, die Trauzeug*innen im Vorfeld mitzuteilen. Sie erhalten dazu nach der Anmeldung eine gesonderte Information.
Müssen bei der Trauung Ringe getauscht werden?
- Ob Sie Ringe tauschen möchten, liegt bei Ihnen. Falls ja, dürfen Sie das natürlich gerne nach dem Ja-Wort tun. Ein Ringtablett steht zur Verfügung.
Gibt es Sektempfang oder ist ein Sektempfang erlaubt?
- Beim selbstorganisierten Sektempfang im Gebäude und im Freien bitten wir um Rücksichtnahme auf andere Hochzeitspaare. Bitte halten Sie den Eingang für den Notfall frei.
Was müssen wir am Tag der Eheschließung mitbringen und wann müssen wir da sein?
- Sie, als Hochzeitspaar, und gegebenenfalls die Trauzeug*innen müssen sich am Tag der Eheschließung ausweisen.
- Bringen Sie deshalb Ihre Ausweispapiere, gegebenenfalls Ringe und gute Laune mit. Bitte erscheinen Sie mit Ihren Gästen 20 Minuten vor dem Traubeginn.
Kann ich vor dem Trauzimmer parken?
- Leider sind keine Parkplätze für das Hochzeitspaar oder für den*die Standesbeamt*in direkt am Trauort vorgesehen. In der Rathausstraße 13 dürfen Sie vor dem Gebäude halten, allerdings nur zum Ein- und Aussteigen. Bitte weichen Sie auf die in der Nähe liegenden Parkplätze/Parkhäuser aus.
Stellen Sie einen Fotografen zur Verfügung?
- Leider bieten wir diesen Service nicht an. Sie können Ihre Freund*innen/Verwandte bitten oder sich an eine*n Berufsfotograf*in wenden (Internet, Fotogeschäft, etc.).
Dürfen Fotos/Videos gemacht werden?
- Sie dürfen gerne in Abstimmung mit dem*der vor Ort anwesenden Standesbeamt*in fotografieren. Bitte beachten Sie die hierzu vom Standesamt zur Verfügung gestellte Merkblätter.
Gibt es Blumen oder sonstige Dekoration im Trauzimmer? Darf ich eigene Dekoration/Blumen mitbringen?
- Alle Trauorte sind mit Blumen geschmückt. Das Trauzimmer im Rathaus an der Volme wird jede Woche mit einem frischen Blumengesteck geschmückt. Falls Sie eigene kleinere Dekorationswünsche haben, kontaktieren Sie Ihre* Standesbeamt*in bitte vorab.
Gibt es eine musikalische Begleitung/Livemusik?
- Im Trauzimmer gibt es ein E-Piano, dass Sie nutzen können. Zudem steht eine Anlage zur Verfügung (CD, USB, Bluetooth, evtl. benötigte Anschlusskabel bitte mitbringen).
- Bei Trauungen im Schloss Werdringen, im Trauzimmer Hohenlimburg, auf dem Schiff oder in der Kirche gibt es keine musikalische Begleitung. Hier können Sie Ihre eigene Musikbegleitung, falls gewünscht, selbst organisieren.
- Im Schloss Hohenlimburg gibt es eine Musikanlage (CD). Bitte die Aufstellung mit der dortigen Verwaltung absprechen.
- Von dem*der vor Ort anwesenden Standesbeamt*in wird die Musik in der Regel beim Einzug, bei der Unterschrift auf der Niederschrift und der Gratulation eingesetzt. Es stehen Instrumentalmusik und einige Evergreen Kompositionen zur Verfügung. Aus verständlichen Gründen kann nicht jeder Musikgeschmack abdeckt werden. Am Besten, falls Sie sich die Musikbegleitung wünschen, bringen Sie das Gewünschte mit.
Können wir Reis/Konfetti, etc. streuen? Einen Rosenbogen aufbauen?
- Leider ist das Streuen von Reis/Blumen/Konfetti, etc. nicht erlaubt.
Dürfen Hunde bei der Trauung dabei sein?
- Hunde sind im Trauzimmer erlaubt. Ihr Hund muss von einer geeigneten Person an der Leine gehalten werden. Als gefährlich eingestufte Hunde – die oft auch als Kampfhunde oder Listenhunde bezeichnet werden – müssen einen Maulkorb tragen. Bitte sorgen Sie dafür, dass der Ablauf der Trauung ungestört erfolgen kann.
Standort
Standesamt der Stadt Hagen
Rathausstr. 11
58095 Hagen
Organisation
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße 11
58095 Hagen