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Ein- & Auswanderung
Verpflichtungserklärung (Übernahme der Kosten für eine ausländischen Person)
Auf einen Blick
Wenn Sie eine/-n ausländische/-n Besucher*in für kurze Zeit nach Deutschland einladen möchten - unabhängig davon, ob es sich um einen privaten Besuch, eine touristische Reise oder eine Geschäftsreise handelt - können Sie für diesen Besuch eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Mit der Erklärung verpflichten Sie sich, alle Kosten zu übernehmen, die dem Staat durch den Aufenthalt Ihres Besuches in Deutschland entstehen können. Zu diesen Kosten gehören insbesondere der Lebensunterhalt (Essen, Trinken, Wohnen, Kleidung), die Versorgung im Krankheitsfall (Arzthonorare, Medikamente und Krankenhausaufenthalte) und die Ausreisekosten (Flugticket oder Fahrten zum Flughafen).
Mit der Erklärung verpflichten Sie sich, alle Kosten zu übernehmen, die dem Staat durch den Aufenthalt Ihres Besuches in Deutschland entstehen können. Zu diesen Kosten gehören insbesondere der Lebensunterhalt (Essen, Trinken, Wohnen, Kleidung), die Versorgung im Krankheitsfall (Arzthonorare, Medikamente und Krankenhausaufenthalte) und die Ausreisekosten (Flugticket oder Fahrten zum Flughafen).
Online-Dienst
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Verfügbarkeit
Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:
Nur vor Ort
Beschreibung
Menschen aus Drittstaaten, die nach Deutschland einreisen oder sich in Deutschland aufhalten möchten, benötigen in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel. Bei der Beantragung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels müssen sie nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu tragen, solange sie sich in Deutschland aufhalten.
Menschen aus Drittstaaten sind Menschen aus Ländern, die nicht der Europäische Union (EU), nicht dem Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und nicht der Schweiz angehören.
Wenn Sie Menschen aus Drittstaaten nach Deutschland einladen und ihnen die Einreise nach Deutschland oder den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie sich verpflichten, die Kosten des Lebensunterhaltes der eingeladenen Person oder Personen zu tragen. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung und Bekleidung auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Die Zahlungsverpflichtung schließt auch die Übernahme eventueller Kosten der Rückführung in das Heimatland ein. Bevor Sie die Verpflichtungserklärung abgeben, müssen Sie Ihre eigene wirtschaftliche Lage beschreiben und Ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen.
Die Verpflichtungserklärung ermöglicht den Drittstaatsangehörigen den Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels beziehungsweise eines Schengen-Visums.
Eine Verpflichtungserklärung können natürliche oder juristische Personen (zum Beispiel Unternehmen, karitative Verbände) abgeben.
Ausländerbehörde Hagen
Böhmerstr. 1
58095 Hagen
oder Zentrales Bürgeramt, Bürgeramt Boele, Bürgeramt Haspe, Bürgeramt Hohenlimburg (bei Besuchsreisen)
Böhmerstr. 1
58095 Hagen
oder Zentrales Bürgeramt, Bürgeramt Boele, Bürgeramt Haspe, Bürgeramt Hohenlimburg (bei Besuchsreisen)
Zum gebuchten Termin erhalten Sie direkt eine Ausfertigung der Verpflichtungserklärung.
- Bundespersonalausweis oder Reisepass/Nationalpass
- bei Drittstaatsangehörigen auch ein Aufenthaltstitel, der noch mind. 6 Monate gültig ist
- Aktuelle Einkommensnachweise (ggf. auch vom Ehepartner/Kindern):
- Arbeitnehmer*innen
- Arbeitsvertrag
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- Kontoauszüge
- Rentennachweis
- Selbstständige und freiberuflich Tätige
- Bescheinigung des Steuerberaters bezüglich des Einkommens nach Abzug von Steuern und Versicherungen für die letzten drei Monate (betriebswirtschaftliche Auswertungen werden nicht anerkannt; einen Vordruck für Ihren Steuerberater finden Sie hier: Bescheinigung Steuerberater*in, 101 KB, PDF )
- Rentner*innen
- aktueller Rentenbescheid
- Arbeitnehmer*innen
- Informationen zum Gast/den Gästen
- Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Passnummer, Adresse im Heimatland (idealerweise liegt Ihnen eine Kopie des Nationalpasses des Gastes/der Gäste vor)
Geltungsdauer: 5 Jahre
Zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und der Visumerteilung sollten grundsätzlich nicht mehr als sechs Monate liegen, da sich in der Zwischenzeit die finanziellen Verhältnisse des Verpflichtungserklärenden geändert haben können.
Ob Ihr Einkommen für Ihre Gäste ausreichend ist, wird anhand Ihrer eingereichten Unterlagen berechnet. Die Tabelle zeigt nur Beispiele und ist nicht verbindlich.
29,00 €
Wenn Sie einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen, können Sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen.
Die Verpflichtungserklärung können Sie in der Ausländerbehörde oder in einem der Bürgerämter abgeben.
- Für die Abgabe Ihrer Verpflichtungserklärung wird ein amtliches, bundeseinheitliches Formular verwendet, das die Ausländerbehörde oder Bürgerbüro bereitstellt und anhand Ihrer Angaben und Nachweise ausfüllt.
- Die erforderlichen Daten müssen Sie der Ausländerbehörde vorher in der von ihr bestimmten Form mittteilen.
- Die Ausländerbehörde prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität, das heißt, inwieweit Sie wirtschaftlich fähig sind, den Lebensunterhalt Ihres Gastes zu sichern bzw. später eintretende finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu müssen Sie Nachweise zur Ihrer wirtschaftlichen Lage erbringen.
- Wenn der Ausländerbehörde alle Unterlagen vorliegen und sie Ihre Bonität als ausreichend bewertet, nimmt die Ausländerbehörde Ihre Erklärung an.
- Sie bezahlen die Verwaltungsgebühr. Wird die Verpflichtungserklärung nicht anerkannt, müssen Sie eine Bearbeitungsgebühr in gleicher Höhe bezahlen.
- Die Verpflichtungserklärung müssen Sie in Anwesenheit einer oder eines Bediensteten der Ausländerbehörde unterschreiben.
- Sie erhalten das Original der Verpflichtungserklärung zur Weitergabe an den Gast und Verwendung im Visumverfahren. Ein Doppel verbleibt bei der Ausländerbehörde.
- Das Verfahren ist damit beendet.
- Sie sind ab Einreise Ihres Gastes für die Dauer von fünf Jahren an Ihre Erklärung gebunden.
- Sie müssen als erklärende Person geschäftsfähig sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Wenn Sie eine natürliche oder juristische Person vertreten, müssen Sie eine Vollmacht oder einen Nachweis Ihrer Vertretungsberechtigung haben und vorweisen.
- Sie müssen die Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde am zukünftigen Aufenthaltsort des ausländischen Gastes abgeben.
- Wenn Ihnen der zukünftige Aufenthaltsort Ihres Gastes nicht bekannt ist, müssen Sie die Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde
- an Ihrem Hauptwohnsitz abgeben oder
- dem Sitz oder der Hauptniederlassung Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation abgeben.
- Sie müssen finanziell in der Lage sein, für den Lebensunterhalt und auftretende Kosten des ausländischen Gastes oder der ausländischen Gäste aufzukommen. Die Beurteilung Ihrer Bonität ist abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen beziehungsweise unterhaltspflichtigen Personen, der Anzahl der abgegebenen Verpflichtungserklärungen sowie vom Aufenthaltszweck.
Online-Terminvergabe
Zur Online-TerminvergabeStandort
Ausländerbehörde der Stadt Hagen
Böhmerstraße 1
58095 Hagen
Organisation
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße 11
58095 Hagen