Sie können Ihren Vornamen unter bestimmten Voraussetzungen ändern lassen.
Wenn Sie Ihren Vornamen ändern lassen möchten, muss ein wichtiger Grund vorliegen, der die Namensänderung rechtfertigt. Wichtige Gründe liegen vor, wenn die privaten schutzwürdigen Interessen von Ihnen als Namensträger oder Namensträgerin an der Namensänderung schwerer wiegen als
das öffentliche Interesse oder
ein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung Ihres Namens.
Wichtige Gründe sind zum Beispiel:
religiöse Motive,
wenn der Name Auslöser ist für psychische Probleme (zum Beispiel durch Assoziationen)
wenn Verwechslungsgefahr besteht,
wenn der Name anstößig oder lächerlich klingt und umständlich auszusprechen oder kompliziert zu schreiben ist oder
nach einer Geschlechtsumwandlung.
Weiterhin muss Ihr Name deutschem Recht unterliegen. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.
Eine Namensänderung kommt nicht in Betracht, wenn Ihnen Ihr Name nicht gefällt, beispielsweise bei Namen fremdsprachigen Ursprungs. Eine Namensänderung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn Sie eine Identifizierung durch Gläubiger erschweren möchten.
Bei Kindern über 1 Jahr und jünger als 16 Jahren können Sie den Vornamen nur aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes ändern.
Urkundenbestellungen können schriftlich, per Fax oder per E-Mail (Bestellformular) an das Standesamt Hagen gerichtet werden. Sollten Sie noch Fragen haben, werden Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Urkundenstelle (Telefon: 02331/207-5130 (für die Buchstaben A-F, I), 02331/207-3547 (für die Buchstaben K, W-Z), 02331/207-5121 (für die Buchstaben L-O), 02331/207-3548 (für die Buchstaben H, J, P-S), 02331/207-5857 (für die Buchstaben G, Sch, St, T-V), oder Fax: 02331/ 207-2434) gerne weiterhelfen.
Meldebescheinigung und gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts)
bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
Für die Beantragung per Online Dienst benötigen Sie: Ihre Stammdaten, welche Sie unkompliziert im Online-Formular angeben können.
Für weitere Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der für Sie zuständigen Namensänderungsbehörde.
https://www.hagen.de/irj/portal/ODFK?id=02020306
keine
<p>Fragen Sie zunächst telefonisch bei Ihrer Behörde nach, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat.</p>
Bescheinigung einer Namensänderung (15,- EUR)
Sie können Ihren Vornamen unter bestimmten Voraussetzungen ändern lassen.
Die Änderung Ihres Vornamens müssen Sie schriftlich beantragen.
Erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde das Antragsformular oder laden Sie dieses herunter und füllen Sie es vollständig aus. Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin den Antrag.
Legen Sie die Gründe für Ihren Antrag ausführlich dar. Die Behörde muss unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls abwägen und entscheiden. Das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des Namens wiegt umso schwerer, je länger der Name geführt wurde.
Ihre zuständige Stelle erhebt einen Gebührenvorschuss und führt daraufhin die erforderlichen Ermittlungen durch. Dabei beteiligt sie bei über 14 Jahre alten Personen verschiedene Stellen, beispielsweise die Polizei. Sie holt Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht und erforderlichenfalls von weiteren Stellen ein.
Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie eine Urkunde über die Namensänderung. Mit deren Aushändigung wird die Namensänderung wirksam. Andernfalls erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Die Namensänderungsbehörde teilt Ihre Namensänderung weiteren Stellen mit. Dazu gehören
die Meldebehörde,
das Standesamt, das das Geburtenregister führt,
das Standesamt, das das Eheregister oder das Lebenspartnerschaftsregister führt.
Sobald die Namensänderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Fahrzeugschein) ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.
Hinweis: Ist eine weitere Person beteiligt, beispielsweise der andere Elternteil bei der Namensänderung eines Kindes nach Scheidung der Eltern, erhalten Sie zunächst nur einen Bescheid über die Namensänderung. Darin wird darauf hingewiesen, dass Sie warten müssen, bis die Namensänderung nicht mehr mit rechtlichen Mitteln angegriffen werden kann. Die Namensänderung wird in diesen Fällen unter folgenden Voraussetzungen wirksam:
Die andere beteiligte Person akzeptiert die Namensänderung oder
die Widerspruchsbehörde oder die Gerichte bestätigen die Namensänderung.
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
Es liegt ein wichtiger oder schwerwiegender Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.
Verfügbarkeit
Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:
Online und im Bürgeramt
Standort
Zentrales Bürgeramt
Rathausstraße 11 58095 Hagen
Zugang über den Eingang der Volme Galerie am Friedrich-Ebert-Platz oder Holzmüllerstr. (direkt an den Bushaltestellen)
Organisation
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung