Serviceportal Hagen
Auf dieser Seite
Wohnsitz Änderung Statuswechsel
Bei einer Änderung Ihrer Hauptwohnung müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitteilen. Hier erfahren Sie Näheres.

https://formulare.hagen.de/lip/form/display.do?%24context=2CA326DBF44CE691CA83 Umzug,Einwohnerwesen,Anmeldung,ummelden,Ummeldung,Wohnung,Anmeldebescheinigung,Anmeldebestätigung,Anmeldung in einer anderen Gemeinde,Hauptwohnsitz,Meldeschein,Meldewesen,Nebenwohnsitz,Ummeldebescheinigung,Ummeldebestätigung,Wohnsitz,Wohnsitz anmelden,Wohnsitz ummelden,Wohnsitzanmeldung,Wohnsitzummeldung,Wohnsitzwechsel,Wohnsitzabmeldung,Status,Hauptwohnung,Nebenwohnung,Wohnort,Statuswechsel,
Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausstraße 11 58095 Hagen

Wohnsitz Änderung Statuswechsel

Auf einen Blick
Bei einer Änderung Ihrer Hauptwohnung müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitteilen. Hier erfahren Sie Näheres.

Online-Dienst

Zum Online-Dienst

Beschreibung

Bei einer Änderung Ihrer Hauptwohnung müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitteilen. Hier erfahren Sie Näheres.

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland und hat sich der Status Ihrer Wohnung geändert (beispielsweise wird die Hauptwohnung jetzt als Nebenwohnung oder die Nebenwohnung jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ein Beziehen oder ein Auszug in eine neue oder aus einer früheren Wohnung stattgefunden hat), dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen. 

Hauptwohnung ist:

  • Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
  • Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
  • Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
  • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.
Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, der Meldebehörde mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen (Nebenwohnungen) Sie neben der Hauptwohnung im Inland haben.

Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.

keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben)

Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

keine

Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

  • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
  • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
  • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben mehrere Wohnungen im Inland und
  • Ihre bisherige Hauptwohnung wird nun als Nebenwohnung oder Ihre bisherige Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung von Ihnen genutzt.

Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html
Verfügbarkeit

Diese Dienstleistung ist wie folgt verfügbar:

Per Post und vor Ort

Online-Terminvergabe

Zur Online-Terminvergabe

Standort


Zentrales Bürgeramt

Rathausstraße 11
58095 Hagen

Zugang über den Eingang der Volme Galerie am Friedrich-Ebert-Platz oder Holzmüllerstr. (direkt an den Bushaltestellen)

Organisation


Stadt Hagen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rathausstraße 11
58095 Hagen